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ABG für Reservierungen an gesetzlichen Feiertagen.

1. GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche Reservierungen und Bewirtungen an gesetzlichen Feiertagen in unserem Restaurant FISCHER am Ammersee.
Mit einer Reservierung auf der Grundlage dieser Regelungen erklären Sie sich mit deren Geltung auch für alle Folgegeschäfte, d. h. jede zukünftige Inanspruchnahme der von uns angebotenen Leistungen, einverstanden. Für künftige Reservierungen gilt dies unabhängig davon, ob diese mündlich (z. B. telefonisch), per Email oder auf andere Weise erfolgen.

2. RESERVIERUNGEN UND STORNIERUNGEN

Da unser Restaurant nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen aufweist und die von uns angebotenen Speisen stets frisch und aufwändig zubereitet werden, ist der wirtschaftliche Schaden, der durch Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen entsteht, erheblich. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir diesen Schaden nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend machen werden.

2.1

Wir behalten uns vor, eine Reservierung in unserem Restaurant an Feiertagen nur gegen Hinterlegung einer Kreditkarteninformation vorzunehmen. Wir sind berechtigt, die jeweilige Kreditkarte mit dem Bewirtungspreis (soweit dieser nicht unmittelbar im Anschluss an die Bewirtung in unserem Restaurant beglichen wird) sowie einer (nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen) gegebenenfalls geschuldeten Entschädigung zu belasten. Dies gilt auch für den Bewirtungspreis oder Entschädigungen aus Folgegeschäften (vgl. Ziffer 1.).

2.2

Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der reservierten Plätze (d. h. der angekündigten Gäste) verbindlich. Sie können Ihre Reservierung jedoch bis spätestens 48 Stunden vor der reservierten Zeit ganz oder teilweise (d. h. hinsichtlich einzelner Plätze/Gäste) stornieren, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.

2.3

Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Ziffer 2.2 genannten Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw. stornierten Platz eine pauschale Entschädigung von EUR 25,00 (Neujahr EUR 35,00) zu berechnen. Diese Regelung gilt auch für den Fall, das die reservierten Plätze nicht zur vereinbarten Zeit in Anspruch genommen wird und/oder die Gäste nicht in der angekündigten Anzahl erscheinen.

2.4

Sofern Sie die verspätete Stornierung bzw. die Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht zu vertreten haben, sind wir zur Geltendmachung einer Entschädigung nicht berechtigt. Zudem bleibt Ihnen stets der Nachweis unbenommen, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3.

2.5

Sollten die reservierten Plätze spätestens 20 Minuten nach der reservierten Zeit nicht in Anspruch genommen werden, sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Ziffer 2.3 und 2.4 gelten auch in diesem Fall.

2.6

Die Regelungen in Ziffer 2.5 finden auch Anwendung, wenn die Gäste zwar erscheinen, die reservierten Plätze aber dennoch nicht in Anspruch nehmen, sondern unser Restaurant wieder verlassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehr Personen erscheinen als in der Reservierung angekündigt und es uns nicht möglich ist, weitere Plätze bereitzustellen. Wir bitten hierfür um Verständnis, da wir aufgrund unseres Raumkonzeptes sowie bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen an eine bestimmte Raumaufteilung sowie eine maximale Anzahl von Gästen gebunden sind.